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Urkunde von 1386: Ritter wollen nicht gegeneinander im Turnier antreten

Siegel an der Vereinbarung zwischen der „Gesellschaft mit dem Widder“ und der „Gesellschaft mit der Hose“ über gegenseitige Schonung bei Turnieren (SächsSta-DD, 10001 Ältere Urkunden Nr. 04558)
Im wahrsten Sinne des Wortes besiegelt: die Vereinbarung zweier Turniergesellschaften über gegenseitige Schonung bei Turnieren (SächsSta-DD, 10001 Ältere Urkunden Nr. 04558)

Derzeit wird daran gearbeitet, die Erschließungsdaten zum Bestand 10001 Ältere Urkunden als elektronisches Findmittel online bereitzustellen. Unter den bisher bearbeiteten Stücken befand sich auch eine ganz besondere Urkunde zum spätmittelalterlichen Turnierwesen.

Zwei Turniergesellschaften schließen Frieden

Vereinbarung zwischen der „Gesellschaft mit dem Widder“ und der „Gesellschaft mit der Hose“ über gegenseitige Schonung bei Turnieren (SächsSta-DD, 10001 Ältere Urkunden Nr. 04558)

Eine Vereinbarung zweier ritterlicher Turniergesellschaften vom 4. November 1386 wirft ein Schlaglicht auf die Kulturgeschichte des Spätmittelalters. Die „Gesellschaft mit dem Widder“ vereinbarte mit der „Gesellschaft mit der Hose“, dass ihre Mitglieder in Turnieren nicht gegeneinander kämpfen sollen. Dies ist die einzige uns derzeit bekannte Vereinbarung dieser Art aus dem mitteldeutschen Raum. Es ist nicht überliefert, warum diese Vereinbarung geschlossen wurde. Zu vermuten ist, dass Konflikte zwischen den Mitgliedern beider Gesellschaften vermieden werden sollten.

Turniergesellschaften waren um 1400 eine zeittypische Erscheinung. Es handelte sich um Vereinigungen von Adligen ritterlichen, gräflichen und fürstlichen Standes zur Organisation ritterlicher Turniere. Sie benannten sich üblicherweise nach einem bestimmten Symbol. Die Benennung nach dem Widder hatte vielleicht auch Bezug zum Tierkreiszeichen. Eine Hose war im damaligen Sprachgebrauch nicht das heute so bezeichnete Bekleidungsstück, sondern entsprach eher einem sehr langen Strumpf oder einem Beinling.

Ein prominentes Mitglied bei den „Hosen“?

Reitersiegel Markgraf Wilhelms I. von Meißen, eines wahrscheinlichen Mitglieds der „Gesellschaft mit der Hose“ mit den Insignien seiner Herrschaft (SächsSta-DD, 10001 Ältere Urkunden Nr. 05155)

Es gibt starke Indizien dafür, dass zur „Gesellschaft mit der Hose“ auch Markgraf Wilhelm I. (der Einäugige) von Meißen gehörte. In Bündnisverträgen, die dieser Fürst 1397 und 1398 mit dem Magdeburger Erzbischof Albrecht von Querfurt schloss, befinden sich die üblichen Aufzählungen von Herrschaftsträgern, gegen die die Bündnispartner eine militärische Hilfeleistung ausschlossen. Eher ungewöhnlich, schließen beide Bündnispartner auch alle Mitglieder von zwei Turniergesellschaften von der gegenseitigen Hilfeleistung aus: der Markgraf die „Gesellen von der Hose“ und der Erzbischof die „Gesellen von dem Leoparden“. Die Bündnispartner waren also im Kriegsfall nicht bereit, einander gegen die Mitglieder ihrer eigenen Turniergesellschaft militärisch beizustehen.

Urkunden werden besser zugänglich

Der in der Abteilung Hauptstaatsarchiv Dresden des Sächsischen Staatsarchivs verwahrte Bestand 10001 Ältere Urkunden enthält rund 17000 Urkunden aus der Zeit von 948 bis 1806. Die weitgehend noch aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts stammende Findkartei wird gegenwärtig retrokonvertiert, also in ein elektronisches Findmittel umgewandelt. Dies wird mit einer erheblichen Erschließungsverbesserung verbunden. Beispielsweise werden die Ortsnamen in die heutige Schreibung gebracht, Editionen der Urkunden nachgetragen, Erschließungsangaben in lateinischer Sprache auf Deutsch wiedergegeben und Irrtümer berichtigt. Zurzeit sind bereits die Urkunden aus den Zeiträumen von 948 bis 1419 und von 1694 bis 1716 online recherchierbar.

Der bereits erreichte Arbeitsstand bei der Retrokonversion und Erschließungsverbesserung des Bestandes 10001 Ältere Urkunden wird hier in regelmäßigen Abständen online gestellt. Die schon bearbeiteten Zeiträume sind auf dem jeweils aktuellen Stand unter „Einleitung“ beschrieben.

Der Text der Urkunde zu den beiden Turniergesellschaften ist im Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae einsehbar, den das Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde online gestellt hat.
Ein Druck des erwähnten Magdeburgisch-Meißnischen-Bündnisvertrages von 1398 mit Angabe der Textabweichungen zum Bündnis von 1397 befindet sich ebenfalls im Codex Diplomaticus Saxoniae Regiae.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Eckhart Leisering (1. August 2022). Urkunde von 1386: Ritter wollen nicht gegeneinander im Turnier antreten. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/tw3s


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