Meterware im Archiv – was es mit dem laufenden Meter auf sich hat
Wenn Sie in Sax.Archiv oder dem Archivportal-D recherchieren, ist Ihnen die Maßeinheit sicherlich schon begegnet: der laufende Meter. Wofür diese Angabe benötigt und wie sie gemessen wird – darum soll es im Folgenden gehen.
Eine wichtige Kalkulationshilfe
Bei vielen Beständen aus dem Sächsischen Staatsarchiv oder auch bei anderen Archiven finden sich Angaben zum Umfang eines Bestandes. So ist beispielsweise zum Bestand 12989 Sächsisches Staatsministerium des Innern ein Umfang von 111,95 laufenden Metern angegeben.
Der „laufende Meter‘‘, häufig mit „lfm“ oder „lfd.m“ abgekürzt, hat eine wichtige Funktion: Er ermöglicht durch eine präzise Angabe des Bestandsumfangs eine Kalkulation der für die Einlagerung der Archivalien benötigten Regalflächen. Somit kann die vorhandene Regalkapazität bestens ausgenutzt werden.
Kartonstapel als Berechnungsgrundlage
Der laufende Meter ist allerdings keine normierte Maßeinheit für Archivgut. Im deutschsprachigen Raum gibt es eine Faustformel zu seiner Berechnung: Der laufende Meter entspricht einem Aktenstapel von 1 m Höhe. Da Archivgut in Kartons verpackt wird, bedeutet das entsprechend einen 1 m hohen Stapel Archivkartons.
Wie viele Kartons so ein Stapel umfasst, hängt also von den Abmessungen der genutzten Kartons ab. Im Staatsarchiv hat der Standard-Karton die Maße 36 × 27 × 11 cm. Da der Karton 11 cm hoch ist, ergeben neun Kartons übereinander geschichtet rein rechnerisch nur fast ganz genau einen laufenden Meter, nämlich 99 cm. In der Realität sammeln sich schnell noch einige überschüssige Millimeter an und der Kartonturm wächst auf einen Meter an.
Das Bundesarchiv ist hier in seiner Definition ein ganzes Stück präziser: Der Richtwert für einen laufenden Meter fachgerecht kartonierten Archivguts im DIN-A4-Format hat die Maße 35 × 26 × 100 cm.
Wohlgemerkt: Dies bezieht sich nur auf die Archivkartons für Archivgut im Format DIN A4, die hier zur Erläuterung gewählt wurden, da sie in der Literatur und bei anderen Archiven ebenfalls als Richtwert verwendet werden.
Die Herausforderung: unterschiedliche Papierformate
Nur: Nicht jedes Archivale hat das DIN A4-Format. Dabei handelt es sich nämlich um ein recht neues Phänomen.
1922 erarbeitete der Ingenieur Walter Porstmann die heute noch gültige DIN-Norm 476, in der die Bogengrößen für Papier einheitlich festgelegt wurden. Ab 1923 besaß diese Norm Gültigkeit im damaligen Deutschen Reich und die Papierherstellung wurde dementsprechend umgestellt. Allerdings dauerte es noch einige Zeit, bis die Reste von Papieren in den alten Vorgängerformaten aufgebraucht waren.
Akten oder Amtsbücher vor 1945 sind deshalb oft noch nicht in diesem Standard-Format. Seit dem 15. Jahrhundert war das Folio-Format vorherrschend gewesen. Es hatte sich bei der händischen Papierherstellung für den Buchdruck als Bogenformat herausgebildet und beschrieb einen einmal gefalteten Papierbogen, so wie er in den damaligen Papiermühlen hergestellt werden konnte.
Die Rückenhöhe eines Folioblattes betrug zwischen 32 und 35 cm. Es ist also etwas größer als die 29,7 cm im DIN A4-Format, und – logisch, es braucht größere Archivkartons.
Abweichungen vom Standard
Deshalb verwenden wir eine ganze Reihe unterschiedlicher Archivkartons um die vorhandenen Archivalien unterschiedlichen Formates optimal verpacken und in die für die jeweilige Kartongröße vorgesehenen Regalanlagen einzulagern, also keinen kostbaren Lagerungsplatz im Magazin zu verschenken.
Auch unser laufender Meter kann also Abweichungen von unserer Standard-Formel 1 lfm = 9 Kartons haben.
Dresdner Besonderheit: das Locat
In älteren Informationen zu den Beständen des Hauptstaatsarchivs Dresden findet sich noch eine ganz andere Bezeichnung, nämlich das so genannte Locat. Auf dem Foto sehen Sie ein Beispiel dafür. Locat stammt vom lateinische Begriff „locus“ und heißt eigentlich „der Ort“ (Nein, nicht was Sie jetzt denken…).
Diese im Vergleich zu heute im Archiv vergebenen Signaturen etwas komplexere Angabe hat jedoch einen entscheidenden Vorteil – sie vereint gleichzeitig die Signatur und die Fundstelle des Archivales im Magazin.
Dafür wurde jeder Fachboden (so heißen die Regalbretter in den Magazinräumen) in vier Locate eingeteilt, in denen sich die Akten, damals noch nicht durch Verpackungsmaterial wie Kartons, Einschlagpapier und Mappen geschützt, stapelten.
Eine sehr praktische Lösung, die 1915 bei der Einrichtung des alten Magazinbaus des Hauptstaatsarchivs die Grundlage für die Einlagerung bildete.
Das alte Regalsystem wurde bei der Renovierung des Gebäudes in der Dresdner Archivstraße aus Denkmalschutzgründen beibehalten und Archivkartons beschafft, die zur Lagerung in den Locaten passen – aber eben außerhalb der Norm.
Übrigens: In ein Locat passen genau 0,4 laufende Meter verpacktes Archivgut.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Nils Brübach (15. August 2022). Meterware im Archiv – was es mit dem laufenden Meter auf sich hat. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 9. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/tw3v
Im Laufe der Zeit konnte man die Archiv-Lagerung etwas verbessern, denn man hat dabei auch die Lesemöglichkeit von den Akten
veröffentlich, jedoch wurde dabei die getroffene Wahrheit auch veröffentlich, und falls ja durch welche Art von Medien?
Ausserdem, finde ich es wunderbar, dass man unter den Deutsch-Österreichern solch eine Menge von aufgeschriebenen Daten und Fakten auffindig machen konnte. Ehrlich gesagt, würde ich sehr gern, dass Material als digitalisierte Bearbeitung machen.
Vielen Dank für Ihren Kommentar.