Polizeipräsidium Plauen: Archivalien jetzt online recherchierbar
Die Erschließung des Bestandes Polizeipräsidium Plauen konnte im Jahr 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Die Findmittel sind online recherchierbar. Der Beitrag gibt einen Überblick zur Geschichte des Bestandes, daran schließt eine Bestandsanalyse mit ausgewählten Beispielen aus dem polizeilichen Verwaltungshandeln an. Abschließend wird auf die historische Entwicklung der Polizei in Plauen eingegangen.
Der Bestand 30061 – Polizeipräsidium Plauen ist jetzt auf der Internetseite des Sächsischen Staatsarchivs recherchierbar. Damit stehen über 13.000 der insgesamt 14.000 Verzeichnungseinheiten (VZE) zur Recherche bereit. Die anderen sind nach Ablauf der personenbezogenen Schutzfristen online verfügbar.
30061 Polizeipräsidium Plauen
Umfang: 54,40 lfm
VZE: ca. 14.000
Laufzeit: 1884 – 1957
Akten des Polizeipräsidiums Plauen (Ausschnitt, Quelle: SächsStA-C 30061 Polizeipräsidium Plauen, Nr. 13765).
Bestandsbearbeitung
Die Erschließung des Bestandes 30061 Polizeipräsidium Plauen fand zwischen 2019 und 2022 statt. Dabei wurde eine einfache Verzeichnung mit sporadischen Enthält-Vermerken durchgeführt. Die einfache Verzeichnung umfasste:
- den Akten-Titel, bei Personen den Namen, Geburtsort, Geburtsdatum und Beruf
- die Laufzeit,
- die Registratursignatur, das heißt die ursprünglich vom Polizeipräsidium genutzte Signatur
- die Einschätzung des Erhaltungszustandes
- die Vergabe von Schutzfristen. Schutzwürdige Akten wurden mit einer personenbezogenen Schutzfrist nach § 10 SächsArchivG belegt.
Aufgrund der Überlieferungsschwerpunkte, die sich aus 4 Aktengruppen zusammensetzen, wurde eine einstufige Klassifikation gewählt. Die Verzeichnungseinheiten verteilen sich auf folgende Klassifikationspunkte:
- Verwaltung, innerer Dienstbetrieb
- Personen
- Firmen
- Parteien
Der Großteil (über 99 %) der knapp über 14.000 Verzeichnungseinheiten wurde dem Klassifikationspunkt „Personen“ zugeordnet. Es folgen die Klassifikationspunkte zu Firmen, Verwaltung und Parteien.
Überlieferungsschwerpunkte
Der Bestand setzt sich aus 4 wesentlichen Aktentypen zusammen. Der Hauptüberlieferungszeitraum der Akten liegt zwischen 1906 und 1950.
Personen
Der größte Teil sind Sammelakten zu einzelnen Personen. In diesen sind Verwaltungs-, Ordnungs-, Strafverfahren der verschiedenen Polizeiabteilungen abgelegt.
Es können sich zum Beispiel folgende Inhalte darin befinden:
- Verkehrsübertretungen und Verkehrsunfälle
- Führungszeugnisse
- Ausstellung von Pässen und Meldescheinen
- Ausweisung von Personen
- Kriminalanzeigen und Strafmitteilungen
Firmen
Die zweitgrößte Aktengruppe sind Sammelakten zu einzelnen Firmen in Plauen. Darin haben vor allem die Gewerbe-, Ordnungs- und Kriminalpolizei (bei Betrug/Konkursverbrechen) ihre Verfahren abgelegt. Diese Akten enthalten unter anderem:
- Genehmigungssachen für den Bau von Arbeiterwohnungen, für das Aufstellen von Reklameflächen sowie für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitern,
- Haus- und Arbeitsordnungen,
- Eröffnung von Konkursverfahren.
Verwaltung, innerer Dienstbetrieb
Die Akten der Verwaltungsorganisation und zum inneren Dienstbetrieb bilden die drittgrößte Aktengruppe. Diese enthält vor allem Dienstanweisungen und Verordnungen, die den polizeilichen Dienstalltag geregelt haben. Auch eine alphabetische Zettelkartei gehört dazu.
Die rund 20.000 bis 25.000 erhaltenen Karteikarten der Zettelkartei wurden vermutlich als Findhilfsmittel für die Akten genutzt. Auf den einzelnen Blättern sind folgende Angaben vermerkt:
- Vor- und Zuname,
- Geburtstag
- Geburtsort
- Stand oder Gewerbe
- Aktennummer der Polizei.
In der Kartei sind auch Zettel enthalten, zu denen keine Akte im Bestand überliefert ist.
Parteien
Die kleinste Aktengruppe bildet die Überlieferung zu Parteien. Diese enthält Akten zur KPD sowie zum Roten Frontkämpferbund. Der Rote Frontkämpferbund war der paramilitärische Wehrverband der KPD. Diese Akten wurden im Wesentlichen durch die Politische Abteilung geführt. Sie decken den Zeitraum der 1920er-Jahre und 1930er-Jahre ab.
Überlieferungsverluste
Überlieferungsverluste sind vor allem durch Kriegseinwirkung und Aktenvernichtungen durch die Behörden vor und nach 1945 eingetreten.
Vernichtung von Akten durch Behörden
Aufgrund der Überlieferungslage vor allem hinsichtlich der frühen Aktenüberlieferung und der Nachnutzung von „alten“ Aktenmappen für neue Verwaltungs- und Strafverfahren erfolgte vermutlich bereits vor der Verstaatlichung der Polizei 1921 eine Aktenaussonderung.
Das Polizeiamt Plauen teilte am 10.11.1925 dem Ministerium des Innern (3. Abteilung) mit, dass seit der Verstaatlichung der Polizei keine weiteren Akten vernichtet worden seien. Vorher erfolgte die Vernichtung von Akten nach der allgemeinen Geschäftsordnung für die städtische Verwaltung zu Plauen und insbesondere nach der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 28.12.1877.1
Im Hinblick auf die im Bestand überlieferten Akten ist vor allem die erwähnte „Allgemeine Geschäftsordnung für die städtische Verwaltung zu Plauen“ von Bedeutung. Der § 40 regelt die Vernichtung von Akten der Stadtverwaltung Plauen:
Allgemeine Geschäftsordnung für die städtische Verwaltung zu Plauen – § 40 Vernichtung von Akten2
(1.) „Akten dürfen nur dann vernichtet werden, wenn ihr Inhalt sowohl für den Rat wie auch für Dritte vollständig erledigt ist und wenn feststeht, dass sie keinerlei geschichtlichen oder sonstigen dauernden Wert besitzen. Die Vernichtung bedarf der Genehmigung des Abteilungsvorstandes und ist in den Aktenverzeichnissen (§ 31) zu vermerken.“
(2.) „Von jeder beabsichtigten Vernichtung von Akten ist zuvor dem Ratsarchivar unter genauer Bezeichnung der Akten Kenntnis zu geben. Dieser holt die Zustimmung des Ratsvorsitzenden ein, leitet nach Befinden auch das vorgeschriebene Verfahren (Verordnung des Ministeriums des Innern vom 28. Dezember 1877) ein und teilt der Geschäftsstelle mit, ob und welche Akten etwa von der Vernichtung auszuschliessen sind. Die Vernichtung der Akten selbst besorgt die Materialenverwaltung; sie geschieht in der Regel durch Einstampfen oder Einkochen in Papierfabriken.“ […]
Im Jahr 1925 wurden erste Entwürfe für eine Verordnung erarbeitet, um die „Archive“3 der staatlichen Polizeiämter von den „entbehrlichen” Akten zu entlasten. Geschichtlich bedeutsame Vorgänge sollten dabei für spätere Zeiten erhalten bleiben. Ergebnis nach Abstimmungen mit den zuständigen Behörden war die Verordnung des Ministeriums des Innern an die staatlichen Polizeiämter vom 29. Mai 1926 (I P O 454 a). Diese wurden durch die Verordnung vom 20. Juni 1929 (I P O 144 b) und vom 09.01.1930 (22940) abgeändert bzw. ergänzt.4
Das Meldeamt der Polizeidirektion Plauen führte seit dem 12. Juli 1920 eine Einwohnermeldekartei. Diese löste die Meldebücher ab, die bis 1920 geführt worden waren.5 Die Meldekartei, die von 1920 bis vermutlich 1945 geführt wurde, ist nicht überliefert.
Vernichtung von Akten durch Kriegseinwirkung
Nach Ende des 2. Weltkriegs hielt die Stadtverwaltung Plauen ihre Aktenverluste in einem Vermerk fest. Für das Polizeipräsidium Plauen ist Folgendes vermerkt:6
Polizeipräsidium Plauen
Totalverluste:
- Akten über Verpflegung, Bekleidung, Unterbringung, Waffen und Geräte, Küchenbetrieb und Kraftfahrzeuge, Instandsetzung
- Akten und Kartei für “Ostarbeiter”, die während des Krieges in Deutschland arbeiteten
- Strafrechtssachen
- Akten der Kasse
Teilverluste:
- Meldebücher und dazugehörige Repertorienzettel von 1851 bis 1920
- von 20.000 – 25.000 Strafrechtsakten
Verluste des Polizeipräsidiums Plauen durch Kriegseinwirkung
Geschichte der Polizei in Plauen
Eine städtische Polizeiverwaltung ist erstmals im Adressbuch der Stadt Plauen von 1877/1878 unter dem Stadtrat Lade genannt Ruick nachweisbar. Der Vorsitz der städtischen Polizeiverwaltung wurde bis etwa 1907 von einem Stadtrat wahrgenommen. Erst danach führten diese zusätzlich den „Titel“ Polizeidirektor.
Das Polizeiamt und später die Polizeidirektion hatten ihren Sitz im Plauener Rathaus. Später kam zusätzlich der Standort Neundorfer Straße 175 hinzu.
In den Jahren 1921 und 1922 gingen die bisher den Städten und Gemeinden obliegenden ordnungs-, verkehrs- und kriminalpolizeilichen Belange an den Freistaat Sachsen über.7 Dies betraf auch das am 1. Oktober 1922 verstaatlichte Polizeiamt der Stadt Plauen. An seine Stelle trat das Polizeiamt Plauen. Später wurde das Polizeiamt als „Polizeidirektion“ bezeichnet. Ab 1937 hieß es „Polizeipräsidium“. Das Polizeiamt unterstand dem Innenministerium. Es konnte auf die Kommandos der Hilfspolizei und der Bereitschaftspolizei sowie der Schutzpolizei zurückgreifen.
Ab etwa 1934 war der Sitz der Polizeidirektion in der Blücherstraße 2, heute Freiheitsstraße 2.
Die Polizeidirektion Plauen bestand 1935 ausfolgenden Fachabteilungen:8
- Abt. A I: Vorstandsgeschäfte
- Abt. A II: Personalamt für sämtliche Beamte, Angestellte und Arbeiter
- Abt. C: Kriminalamt
- Abt. F: Fundamt
- Abt. G: Geldsammlungen
- Abt. H: Hauptkanzlei
- Abt. K: Polizeikasse
- Abt. L: Lustbarkeitssachen, Ausspielungen und Verlosungen, Lichtspielwesen, Schankkonzession, Buchmacherwesen
- Abt. M: Meldewesen, Einwohnermeldeamt
- Abt. P: Pass- und Ausländersachen
- Abt. R: Rechtshilfesachen (Ordnungspolizei)
- Abt. S: Gesundheitsdienst
- Abt. St: Strafsachen (Ordnungspolizei)
- Abt. T: Politische und Spionage Abteilung
- Abt. B: Verkehrswesen, Zulassung von Kraftfahrzeugen, Erteilung und Entziehung von Führerscheinen
- Kommando der Schutzpolizei: bestehend aus 11 Kommandos, 5 Polizeirevieren und Verkehrspolizei Rathaus, 3 Zügen der Revierhauptmannschaft und 3 Kameradschaften der Feldjäger-Bereitschaft
Der Abteilung C Kriminalamt waren die Kriminalabteilungen Auerbach, Reichenbach und zeitweise auch Zwickau zugeordnet. Auch der nachgeordnete Kriminalposten in Falkenstein zählte dazu.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten ging am 1. April 1935 die Landespolizeigewalt auf das Reich über. In diesem Zusammenhang wurde auch die politische Abteilung aus dem Polizeipräsidium Plauen herausgelöst. Sie wurde zunächst der Staatspolizeistelle Zwickau als Teil der Geheimen Staatspolizei zugewiesen. Ab dem 1. November 1938 bestand dann eine eigene Staatspolizeistelle in Plauen. Eine Zuständigkeitsabgrenzung zwischen staatlicher und Gemeindepolizei erfolgte durch die Verordnung des Reichsstatthalters in Sachsen vom 2. März 1940.
1946 wurde das Polizeiwesen zu einer Angelegenheit der Stadt- und Landkreise erklärt. Am 1. Juni 1949 erfolgte die Umbenennung der Behörde in Volkspolizeipräsidium Plauen. Mit der 1952 durchgeführten Verwaltungsreform wurde in jedem der 14 Bezirke der DDR eine Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei gebildet. Das Volkspolizeipräsidium Plauen ging in das Volkspolizeikreisamt Plauen über.
Leiter der Polizei in Plauen
Stadtrat Curt Albin Lade genannt Ruick (ab 1877/1878 bis 1880)
Stadtrat Richard Wagner (ab 1881 bis 1883)
Stadtrat und Polizeidirektor Theodor Schurig (ab 1884 bis 1908)
Stadtrat und Polizeidirektor Max Vetters (ab 1909 bis 1913)
Stadtrat und Polizeidirektor Wilhelm Mette (ab 1914 bis 1924)
Polizeidirektor Dr. jur. Georg Thoering (ab 1925 bis 1928)
Polizeidirektor Artur Goehle (ab 1929 bis 1933)
Polizeidirektor Hermann Friedrich Franz (ab 1933 bis 1937)
Polizeipräsident Ernst Georg Altner (ab 1938 bis 1941)
Polizeipräsident Dr. Wilhelm Uhlig (1942 bis 1945)
Polizeipräsident Karl Thomä (ab 1945 bis 1947)
Diese ungefähren Angaben beruhen auf den Adressbüchern der Stadt Plauen
- SächsStA-D 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Nr. 1648, Blatt 83. [↩]
- SächsStA-D 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Nr. 1648, Blatt 83, Abschrift. [↩]
- Anmerkung Redaktion: gemeint sind Registraturen. [↩]
- SächsStA-D 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Nr. 1648, Blatt 98 f., 100a., 192 f. [↩]
- SächsStA-C 30061 Polizeipräsidium Plauen, Nr. 13872 S. 1-2. [↩]
- Abschrift vom 9. Februar 1946 betreffs Totalverlust an Akten, Teilverluste und Entfremdungen und Umlagerungen bei den städtischen Abteilungen, SächsStA-D 10707 Sächsisches Hauptstaatsarchiv, Nr. 3538, Blatt 30a. [↩]
- Polizeiänderungsgesetz vom 27. Juni 1921 sowie die Folgeverordnungen vom 14. und 15. September 1922. [↩]
- SächsStA-C 30061 Polizeidirektion Plauen, Nr. 13986. [↩]
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Norman Grimm (10. Juli 2023). Polizeipräsidium Plauen: Archivalien jetzt online recherchierbar. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 23. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/tw5t