„Mahlzeit“ – Betriebliche Gemeinschaftsverpflegung

Diesen Mittagsgruß benutzten Generationen von Arbeitern und Angestellten tagtäglich auf ihrem Weg zur betrieblichen Versorgungseinrichtung, der Kantine, und dürfte auch Jüngeren heute noch bekannt sein. Wie sich die Gemeinschaftsverpflegung über die Zeit entwickelt hat, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Gemeinschaftsverpflegung vor 1945
Die Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit einem strikten Zeitregiment, sehr langen Arbeitszeiten sowie immer weiteren Arbeitswegen zwischen Wohnung und Arbeitsstelle zwang Angestellte und Arbeiter, auch Frauen und Kinder, zum Essen im Betrieb. Regelrechte betriebliche Versorgungseinrichtungen die der Gesundheitsfürsorge dienten, entstanden erst Ausgangs des 19. Jahrhunderts in großen Unternehmen. Der neue Energieträger Gas förderte zudem die Entwicklung moderner, effizienter Kochgeräte. Dazu kamen neue Mittel und Methoden der Konservierung für Lebensmittel.


In den 1920er Jahren führten neue Erkenntnisse in Arbeits- und Ernährungswissenschaft zu ansprechenderen Kantinen und einer qualitativ besseren Betriebsverpflegung. Der Nationalsozialismus betonte den sozialen Charakter der betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung, obgleich die Verpflegung der Arbeitskräfte im Betrieb vor allem während des 2. Weltkrieges bei wöchentlichen Arbeitszeiten zwischen 48 bis 69 Stunden eine wirtschaftliche Notwendigkeit darstellte. Bei Minderleistung und pflichtwidrigen Arbeitsversäumnissen wurde der Entzug von Lebensmittelzulagen angedroht.1 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter waren davon besonders betroffen.2



Gemeinschaftsverpflegung nach 1945
Nach dem Krieg erließ die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) den Befehl Nr. 234 vom 9. Oktober 1947 über Maßnahmen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen Lage der Arbeiter und Angestellten in der Industrie und im Verkehrswesen. Auf dieser Grundlage konnten Betriebe in Zeiten der ausgeprägten Nahrungsmittelknappheit eine wesentliche Verbesserung der Verpflegung ihrer Werktätigen realisieren.
Das Gesetzbuch der Arbeit der DDR von 1961 und das Arbeitsgesetzbuch der DDR von 1977 verpflichteten die Betriebe zur Versorgung der Werktätigen mit hochwertigen Speisen, Lebens- und Erfrischungsmitteln bzw. der Versorgung der Werktätigen im Betrieb nach ernährungswissenschaftlichen Grundsätzen mit einer vollwertigen warmen Hauptmahlzeit und einer Zwischenverpflegung mit Erfrischungen.

Betriebe ohne ausreichende Versorgungseinrichtungen hatten die Versorgung ihrer Werktätigen durch andere Betriebe in Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Räten vertraglich zu sichern. Durch die betriebliche Arbeiterversorgung und weitere soziale Betreuungsangebote (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderferienlager) wurde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für berufstätige Frauen, verbessert.
Ende der 1970er Jahre nahm etwa jeder dritte Werktätige in der DDR an der Gemeinschaftsverpflegung der Betriebe teil, zumeist an der warmen Mittagsversorgung. Zu der Zeit wurde die Gemeinschaftsverpflegung als Möglichkeit zur Beeinflussung der Gesundheit, Leistungsfähigkeit und des körperlichen Wohlbefindens der Menschen wahrgenommen, die es auf Grundlage moderner Ernährungswissenschaft zu erweitern und qualitativ zu verbessern galt.

Einheitliche Rezepturen und die Veröffentlichung von Speiseplänen für die Gemeinschaftsverpflegung mit erprobten, den ernährungsphysiologischen Richtwerten entsprechenden Mahlzeiten und Rezepturvorschlägen sowie Preiskalkulationen standen landesweit zur Verfügung. Problematisch blieb allerdings die von ständig wechselnden Engpässen geprägte Versorgungslage, die den Verantwortlichen viel Flexibilität abnötigte.
Den Autoren der Fachliteratur zur neuzeitlichen Gemeinschaftsverpflegung war daher sehr wohl bewusst das sich in der Praxis unter Berücksichtigung der Verzehrgewohnheiten und der empfohlenen Mahlzeitenstruktur die Empfehlungen der Richtsätze für Vitamine und Mineralstoffe nicht realisieren ließen und der Anteil von Fetten und Kohlenhydraten in der Regel viel zu hoch war. Eine komplette Rezepturenkartei für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und dazugehörigen Kalkulationen ist im Staatsarchiv Chemnitz im Bestand 30944 VEB Stahlgießerei Karl-Marx-Stadt überliefert.

Thoms, Ulrike: Essen in der Arbeitswelt. Kantinen in Deutschland von 1850 bis heute. In: Zeitschrift Nahrungskultur Essen und Trinken im Wandel, Heft 4/2002.
Gesetzbuch der Arbeit vom 12. April 1961.
F. Birnstiel, H. Goetze und H. Weibelzahl: Speisepläne für die Gemeinschaftsverpflegung, 3. verbesserte Aufl. VEB Fachbuchverlag, Leipzig 1978 (2 Bde.).
Grafik: Wieland Medien, Leipzig.
- SächsStA-C, 31092 Astrawerke AG, Chemnitz, Nr. 183, Niederschrift über die Sitzung des Vertrauensrates am 14.12.1944, Blatt 49. [↩]
- SächsStA-C, 31092 Astrawerke AG, Chemnitz, Nr. 183, Niederschrift über die Sitzung des Vertrauensrates am 14.12.1944, Blatt 57. [↩]
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Viola Dörffeldt (1. März 2024). „Mahlzeit“ – Betriebliche Gemeinschaftsverpflegung. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/vxsv