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Bestandserhaltung: Neue Förderung und Beratung für Archive in Sachsen

Bestandserhaltung im Archiv: Fachgerechte Verpackungen ermöglichen die sichere Lagerung und Aushebung von Archivgut. (Foto: Regine Bartholdt)

Kommunale und private Archive in Sachsen können demnächst beim Staatsarchiv Fördergelder für bestandserhaltende Maßnahmen an ihren Beständen beantragen und sich zu Bestandserhaltung beraten lassen. Das Sächsische Staatsarchiv hat dafür eine neue Stelle eingerichtet. Wer diese Stelle übernimmt, was und wer genau gefördert wird und was der Hintergrund dafür ist, das erfahren Sie hier.

Aktuell wird am Sächsischen Staatsarchiv (StA) eine Koordinierungs- und Beratungsstelle für Bestandserhaltung (KBB) eingerichtet. Hierfür hat die Restauratorin Veronika Schrieder am 1. Februar ihre neue Projektstelle angetreten.

Ansprechpartnerin bei der KBB: die Referentin Veronika Schrieder.
(Foto: Regine Bartholdt)

Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Umsetzung des künftigen Landesprogramms Bestandserhaltung Sächsische Archive (LPBE): Der Freistaat Sachsen stellt in diesem Jahr erstmals Mittel zur Verfügung, mit denen bestandserhaltende Maßnahmen in nichtstaatlichen Archiven in Sachsen gefördert werden sollen.

Voraussichtlich ab Mai können die Träger dieser Archive Förderanträge beim StA stellen.

Kurzinfo zum Förderprogramm
Rechtliche Basis: die Förderrichtlinie – zurzeit noch in Abstimmung
– tritt voraussichtlich ab Mai in Kraft
– Basis für die Entscheidung über Anträge
Was wird gefördert?
(nach dem Entwurf der Förderrichtlinie)
– fachgerechte Reinigung von Archivgut
– fachgerechte Verpackung von Archivgut
– weitere technische Bearbeitung des Archivguts
Wer wird gefördert?
(nach dem Entwurf der Förderrichtlinie)
– Kommunalarchive
– Archive in privater Trägerschaft
Voraussetzungen:
– Leitung durch archivfachlich ausgebildete Person
– Benutzung des Archivguts möglich
– fachgerechte Lagerung der Archivalien gewährleistet

Zum Hintergrund

Umfragen auf Bundes1- und Landesebene2 sowie Erfahrungen aus den Förderprogrammen des Bundes (KEK) und der Länder haben in den vergangenen Jahren gezeigt:

So bitte nicht! (Foto: Barbara Kunze)

Ein großer Teil der Bestände in Archiven ist akut von irreversiblen Schäden bedroht und es besteht flächendeckend Handlungsbedarf. Die Ursachen sind vielfältig. Insbesondere kontinuierliche Alterungs- und Schadensprozesse stellen eine große Bedrohung für den Erhalt des Archivguts dar. Schlechte Lagerungsbedingungen begünstigen oder beschleunigen diese sogenannten „schleichenden“ Alterungsprozesse. Ein unsachgemäßer Umgang mit dem Archivgut verursacht unmittelbar irreversible Schäden wie Verformungen und Einrisse. Dabei sind diese äußeren Risikofaktoren vermeidbar.

Förderung in Sachsen

Auch in sächsischen Archiven ist mit Defiziten in der Bestandserhaltung zu rechnen. Die Situation ist diesbezüglich je nach Archiv sicherlich verschieden, eines ist jedoch sicher: In vielen Archiven mangelt es an finanziellen Mitteln, am Personal und auch am nötigen Fachwissen, wenn es um Bestandserhaltung geht.

Hier setzt das neue Landesprogramm Bestandserhaltung Sächsische Archive (LPBE) an. Es will durch Beratung und finanzielle Förderung die jeweils Verantwortlichen in den Archiven bei der Erhaltung ihrer Bestände unterstützen.

Die Beratungsstelle

Neben der Koordinierung des Förderprogramms gehört auch die Beratung der nichtstaatlichen sächsischen Archive rund um das Thema Bestandserhaltung künftig zu Frau Schrieders Aufgaben. Über ihre Pläne in der neuen Tätigkeit sagt sie selbst:

Mein Ziel ist es, den Geist der Bestandserhaltung in die Archive zu tragen und dort zu etablieren. Ich denke dabei vor allem an die kleinen Archive, die finanziell, personell und fachlich nicht so gut aufgestellt sind und wo Bestandserhaltung bisher vermutlich nur eine untergeordnete Rolle spielt. Durch Aufklärung, Beratung und Schulung ist da sicherlich einiges an Verbesserung möglich.

Veronika Schrieder

Demnächst wird die Website der KBB als Unterseite der Website des Sächsischen Staatsarchivs veröffentlicht. Interessierte können dann das dort bereitgestellte Informationsangebot zum Landesprogramm und zu Bestandserhaltung nutzen oder sich mit fachlichen Fragen direkt an die KBB wenden.

Die KBB ist innerhalb des Staatsarchivs beim Archivzentrum Hubertusburg (AZH) angesiedelt. Das AZH ist schon lange durch Fachbeiträge, Beratung und Schulung in Sachen Bestandserhaltung nach außen wirksam und überregional bekannt. Die KBB kann also auf die in vielen Jahren aufgebaute Kompetenz im AZH in diesem Bereich aufbauen.

Nun wird im Sächsischen Staatsarchiv mit Spannung erwartet, wie die Archive in Sachsen das neue Angebot und die Fördermöglichkeiten annehmen werden.


  1. Umfragen auf Bundesebene bildeten die Grundlage für die Handlungsempfehlungen der KEK: „Die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken in Deutschland“.
    https://www.kek-spk.de/sites/default/files/2019-07/KEK_Bundesweite_Handlungsempfehlungen%20Version%20Online_0.pdf []
  2. Die Ergebnisse einer Umfrage zur Situation der sächsischen Archive sind im Beitrag von Frau Dr. Kluttig zum 22. Sächsischen Archivtag zusammengefasst, nachzulesen im Tagungsband „Archive im Umbruch“, S. 19-30. https://www.vda.archiv.net/fileadmin/user_upload/Tagungsband_LAT_Sachsen_2017.pdf []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Veronika Schrieder (7. April 2022). Bestandserhaltung: Neue Förderung und Beratung für Archive in Sachsen. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/tw2y


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2 Antworten

  1. Universitätsarchiv der TU Dresden sagt:

    Mittlerweile ist die Förderrichtlinie für das Programm veröffentlicht. Warum sind nur Archive in kommunaler und privater Trägerschaft antragsberechtigt und nicht Archive von Hochschulen und Akademien (§ 14 SächsArchivG)? Universitäts-, Hochschul- und Akademiearchive sind kleine, oft sehr kleine Einrichtungen mit geringem Sachmitteletat und großem Bedarf an Investitionen in Erhaltungsmaßnahmen. Schade, dass sich das Programm nicht an alle Archive in öffentlich-rechtlicher Form in Sachsen richtet.

    • Veronika Schrieder sagt:

      Danke für Ihren Beitrag. Wir verstehen, dass Sie sich neben den Haushaltsmitteln, die der Freistaat den Archiven der Hochschulen und Universitäten schon jetzt bereitstellt, eine weitere finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Bestandserhaltung wünschen. Zu dem Zweck ist für den nächsten Doppelhaushalt 2023/2024 bereits beantragt, das Landesprogramm auch auf diese Archive sowie auf Kirchenarchive auszuweiten.

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