Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Das barocke, kursächsische Jagdwesen und der „Augustusburger Problembär“

Schloss Augustusburg (Foto: Paul Sperber)
Schloss Augustusburg (Foto: Paul Sperber)

Von Paul Sperber

Aus über fünf Jahrhunderten bietet das Sächsische Staatsarchiv Unterlagen zum Jagdwesen in zahlreichen Beständen, so auch manch Kurioses. Das Beispiel eines „Augustusburger Problembären“ aus dem Jahre 1720 verdeutlicht die Themenvielfalt.

Das Selbstverständnis des kursächsischen Jagdwesens

Das Jagdrecht war ein landesfürstliches Hoheitsrecht und oblag allein dem Landesfürsten.1 Es markierte einen Herrschaftsanspruch in der ständischen Gesellschaft des Mittelalters und der Frühen Neuzeit. Besonders Kurfürst August von Sachsen trieb die Erweiterung der landesherrlichen Jagdreviere und Wildbahnen voran. Andererseits verband sich in aller Regel mit der Vergabe eines Lehns auch das Recht zur Ausübung der Jagd.

Die Hohe, die Mittel- und die Niederjagd, Ausschnitt aus Codices Augustei, 1717.
Die Hohe, die Mittel- und die Niederjagd, Ausschnitt aus Codices Augustei, 1717.

Die sächsischen Landesherren reglementierten die Ausübung der Jagd durch verschiedene Verordnungen und Gesetze. So wurden bereits in der Sächsischen Landesordnung von 1482 der Kurfürsten Ernst und Abrecht Jagdzeiten (Schon- und Hegezeiten) festgelegt, welche durch nachfolgende Mandate und Befehle laufend ergänzt wurden. In diesen jährlichen Perioden durfte das Wild oder bestimmte Arten davon nicht bejagt werden, damit sich der Bestand erholen konnte.

Je nach Stand oder Privilegium waren damit entsprechende Jagdrechte verbunden. Die Hohe Jagd war i.d.R. dem Landesherrn vorbehalten.

War das Jagdrecht schon immer ein aristokratisches Privileg?

Keineswegs!
Der erste Paragraph des Artikel 61 im zweiten Band des Sachsenspiegels besagte sinngemäß, das Adel, Klerus, Bürgerschaft und sonstige Menschen im Jagdrecht gleichberechtigt sind. Ausgenommen hiervon waren die königlichen Forste. Die Consultationsgesetzgebung von 1572 gestattete dem Landesherrn bzw. der Obrigkeit die Ausübung der Jagd an gewissen Orten zu untersagen.2

Artikel 61 über das Jagdrecht aus der Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (um 1350).

Artikel 61 über das Jagdrecht aus der Dresdner Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (um 1350)

Weiterhin war es nach der Forst- und Holzordnung vom 08. September 1560 unter Strafandrohung verboten, in den kurfürstlichen Forsten und Jagdrevieren außerhalb von Jagdveranstaltungen zu schießen. Allerdings war den Amtsuntertanen das Jagen von „schadhafftigen Thieren“ (Wölfen, Geiern, Füchsen) außerhalb der landesherrlichen Wildbahnen ohne Einsatz von Hunden gestattet. Die Verordnungen wurden mit der Zeit immer weiter ausgestaltet, nicht selten, aufgrund von Missachtung.

Für die Erhaltung und Pflege der Wildbahnen und des Wilds selbst sowie die Einhaltung der Regelungen hatten die Jagd- und Forstbedienten zu sorgen. Zentrale Figuren hierin waren der Oberforstmeister, der Jägermeister oder der Wildmeister. Sie und ihre Unterstellten unterhielten die Gehege, beschafften Winterfutter für das Wild und kümmerten sich um die forstwirtschaftliche Pflege und Bewirtschaftung von Holz.3

Recherchemöglichkeiten im Sächsischen Staatsarchiv zum Thema Jagd (Auswahl)

Bestände:

  • 10012 Oberhofjägermeisteramt
  • 10713 Hofjagdamt
  • 30577 Fürstlich-Schönburgische Forstinspektion Waldenburg
  • 31439 Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Marienberg
  • 32818 Forstdirektion Chemnitz

Tektonikgruppen:

  • 02.03.05.02 Forstverwaltung (Forstamts-, Forstrentamts-, Forstrevier- und Oberforstmeisterei-Bestände)
  • 06.01 Landes- und Rezessherrschaften
  • 06.02 Sonstige Herrschaften

Der Bärengarten des Augustusburger Jagdschlosses

Das kurfürstliche Jagdschloss Augustusburg oberhalb der Stadt Schellenberg (seit 1899 Augustusburg) geht auf die Schellenburg von 1210/1230 zurück. Kurfürst August I. von Sachsen ordnete 1568 den Neubau und Anlage des Renaissanceschlosses an. Der abschüssige Bärengarten entstand vermutlich 1573 an eben jener Ecke und war von einer 12 Ellen (ca. 6,80 m) hohen Mauer umgeben.

Titelseite der Akte über die Untersuchung zum „Augustusburger Problembären“, 1720/1722 (Quelle: SächsStA-C, 30007 Amt Augustusburg (Justiz- und Rentamt), Nr. 2881.

Gefangene Bären wurden in diesem Zwinger gehalten, um sie bei großen Jagden […] hetzen zu können. Eine solche Bärenhatz galt dem Kurfürsten und seinem Gefolge als ein besonderes Vergnügen.

Rudi Gränitz: Schloss Augustusburg, Leipzig 1970, S. 50.

Titelseite der Akte über die Untersuchung zum „Augustusburger Problembären“, 1720/1722 (Quelle: SächsStA-C, 30007 Amt Augustusburg (Justiz- und Rentamt), Nr. 2881)

Zum Bärengarten gehörte einst auch der Bärenfang, ein an das Schloss angebautes Gebäude mit ziegelbedecktem, begehbaren Gang.4 Bereits im Sommer 1681 überwanden zwei der sechs Bären die Mauer dieses Geheges. Einer davon fiel in der Nähe gehütetes Vieh an, insgesamt richtete der Vorfall jedoch nur geringen Schaden an und beide Exemplare konnten rasch wieder eingefangen werden.

Der „Augustusburger Problembär“ von 1720

Ganz anders sollte es am Sonntag, den 29. Dezember 1720 aussehen. Während der Frühpredigt brachen zwei Bären aus dem Bärengarten aus und waren in die Stadt Schellenberg gelaufen. Die Chronik berichtet, dass die Kalksteinmauer bereits brüchig und niedrig war, sodass der Bär sich hier mit Kratzen eine Bresche schlagen konnte. Tatsächlich war nur ein Bär entkommen, der zweite wurde präventiv in den Bärenfang getrieben.

Der Bär ging vom Schlosstor zum Haus des Bornknechtes (Brunnentreibers) Christian Klotz.4 Dort durchbrach er das obere Fenster der Stube, in welcher sich die zwei Kinder von Klotz sowie ein weiteres Mädchen aufhielten.

Als die Kinder zu fliehen versuchten, wurde Maria Sophia getötet. Die durch die Hilferufe der Kinder herübergeeilte benachbarte Ehefrau Anna Elisabeth wurde durch den Bären attackiert und verstarb am Folgetag.5 Das Tier lief danach über Kirchhof und Markt, wo es beim Gasthof den Leinweber Hans Fischer anfiel und dieser an seinen erlittenen Verletzungen verstarb.

An dieser Stelle hing bis Mitte September 2023 die Replik des Kopfes des letzten in Augustusburg getöteten Bären von 1757 (Foto: Paul Sperber).
An dieser Stelle hing bis Mitte September 2023 die Replik des Kopfes des letzten in Augustusburg getöteten Bären von 1757 (Foto: Paul Sperber)

Danach verfolgten die Bürger den Bären bis zum Haus des Scharfrichters, wo er mit etlichen Schüssen getötet und anschließend nach Dresden in den Jägerhof überstellt wurde.6 Im Folgejahr ließ man die Bärengartenmauer um gut einen Meter erhöhen.

1757 überwand jedoch abermals ein Bär jene Umfriedung. Vermutlich fiel dieses Ereignis sowie die letztendliche Aufgabe der Bärenhaltung in Augustusburg mit der weitreichenden Schadhaftigkeit des gesamten Schlosses zusammen, über dessen Zustand bereits 1746 geklagt wurde.7

Der letzte Bär wurde mit Feuerwaffen und Heugabeln getötet.8 Dessen Kopf hängte man über dem Nordportal des Augustusburger Schlosses wie eine Trophäe auf. Seit einigen Jahrzehnten handelt es sich dabei jedoch um eine Gipsnachbildung, während man das Original aus konservatorischen Gründen ins Depot brachte.

Alfons Diener-Schönberg: Beiträge zur Sächsischen Jagdgeschichte (Tharandter Forstliches Jahrbuch, Bd. 88, Heft 11), Tharandt 1935.

Hans Wilhelm Eckardt: Herrschaftliche Jagd, bäuerliche Not und bürgerliche Kritik. Zur Geschichte der fürstlichen und adligen Jagdprivilegien, vornehmlich im südwestdeutschen Raum (Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Bd. 48), Göttingen 1976.

Grafik: Wieland Medien, Leipzig.


  1. Matthias Donath, Lars-Arne Dannenberg: Die Entwicklung des Jagdrechts in Sachsen; in: Sächsische Heimatblätter. Zeitschrift für Sächsische Geschichte, Landeskunde, Natur und Umwelt, 62 (2), Niederjahna 2016, S. 188. []
  2. Die Königl. Sächs. Gesetze und Verordnungen über Jagd und Fischerei 1900, S. 14. []
  3. Vgl. Heinrich Graf von Brühl: Jagd- und Forstordnung, zur Nachachtung derer gesammten Jagd- und Forst-Bedienten, und Waldungen in der gesammten Herrschaft Forst und Pförten wonarch sich jederman zu achten hat, Pförten 1761, S. 3-9. []
  4. Johann Gottlieb Harnisch: Chronik über Schellenberg-Augustusburg, Schellenberg 1860, S. 69. [] []
  5. SächsSTA-C, 30007 Amt Augustusburg (Justiz- und Rentamt), Nr. 2881, Fol. 1 verso. []
  6. Harnisch 1860, S. 70. []
  7. Vgl. Hans-Joachim Krause: Spätere Veränderungen, in: Museum Augustusburg; Institut für Denkmalpflege, Arbeitsstelle Dresden (Hrsg.): Schloss Augustusburg 1572-1972. Baugeschichte und denkmalpflegerische Instandsetzung, Dresden 1972, S. 28. []
  8. Harnisch 1860, S. 71. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SAXARCHIV (24. Juni 2024). Das barocke, kursächsische Jagdwesen und der „Augustusburger Problembär“. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/11vkn


Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.