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Sächsisches Staatsarchiv erhält bedeutende Urkunde zurück

Deutlich sichtbar – die Signaturen auf dem Umschlag der Urkunde, welche entscheidende Hinweise auf das Sächsische Staatsarchiv als Eigentümer gegeben haben. (Quelle: SächsStA-D, 10001 Ältere Urkunden, 6515)

Dank der Hilfe des Dresdner Kunstauktionshauses Günther kehrt ein historisch wichtiges Dokument aus dem Sächsischen Staatsarchiv an seinen angestammten Ort zurück – nach mehr als einem Jahrhundert.

Die Urkunde – ein Mandat König Albrechts II. aus dem Jahr 1439 – sollte auf der Herbstauktion des Auktionshauses Günther am 29. September 2024 zur Versteigerung kommen. Ein aufmerksamer Wissenschaftler machte auf das Angebot aufmerksam, und so nahmen Fachleute des Staatsarchivs das Objekt genauer in Augenschein. Schon bald wurde klar: Das Stück ist ein Unikat aus dem Bestand des Hauptstaatsarchivs Dresden.
Anhand verschiedener Merkmale, darunter alte Signaturen, konnten die Archivare die Herkunft eindeutig nachweisen. Weder für den Einlieferer der Urkunde noch das Dresdner Auktionshaus waren diese zu erkennen. Wie die Recherchen ergaben, muss der Verlust bereits vor 1890 eingetreten sein. Weil er schon rund 140 Jahre zurückliegt, war er auch nicht in einschlägigen Datenbanken wie etwa der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste erfasst, in der das Staatsarchiv seine vermissten Archivalien, darunter die in Folge des Zweiten Weltkriegs entfremdeten Archivalien, registriert.

Wieder für die Öffentlichkeit zugänglich

Als Stefan Günther, Geschäftsführer des Auktionshauses, von der Herkunft erfuhr, war für ihn klar: „Natürlich muss das Dokument wieder ins Hauptstaatsarchiv zurück“. Durch seine Vermittlung war der Eigentümer sofort bereit, die Urkunde dem Archiv zurückzugeben. Prof. Dr. Peter Wiegand, Leiter des Hauptstaatsarchivs Dresden, zeigte sich hoch erfreut: „Wir sind sehr dankbar, dass wir ein wichtiges Zeugnis der sächsischen Geschichte wieder öffentlich zugänglich machen können. Eine so vertrauensvolle Zusammenarbeit wie in diesem Fall mit dem Auktionshaus Günther ist keine Selbstverständlichkeit.“ Am vergangenen Freitag (22. November 2024) übergab Stefan Günther die Urkunde in seinen Geschäftsräumen auf dem Weißen Hirsch an das Staatsarchiv.

Hintergrundinformationen

Mit der nun wieder aufgetauchten Urkunde vom 20. Februar 1439, ein sogenanntes Mandat, befahl der Habsburger Albrecht II. als deutscher und böhmischer König, dass Landvogt und Stände der Niederlausitz einen Hofrichter bestimmen sollen, der im Namen Albrechts unter anderem in Lehnsangelegenheiten urteilen sollte. Das Dokument hat eine gewisse Bedeutung, da es einen frühen Beleg für die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Lausitzen und den starken Einfluss des dort ansässigen Adels bietet. Die Niederlausitz gehörte bis zum Anfall an Kursachsen (1635) zu den Ländern der böhmischen Krone. Die Urkunde muss allerdings schon vor 1485 in das Archiv der sächsischen Kurfürsten gelangt sein, wie aus alten Vermerken auf der Papierhülle hervorgeht. Die Gründe hierfür bedürfen noch weiterer Untersuchung.

Der Forschung war das Stück bereits seit längerem bekannt. So ist es etwa in den Regesta Imperii, der Sammlung der mittelalterlichen Kaiser- und Königsurkunden des römisch-deutschen Reichs von den Karolingern bis zur Maximilian I. (ca. 751–1519) beschrieben.

Vorlage der Regesta Imperii bildete eine spätere Abschrift, die sich ebenfalls im Hauptstaatsarchiv Dresden befindet. Für Historikerinnen und Historiker ist die nun wieder aufgetauchte originale Kanzleiausfertigung mit ihren typischen äußeren Merkmalen natürlich von besonderem Wert. Deren Erhaltungszustand ist überwiegend gut. Beim Beschreibstoff handelt es sich um Papier. Obwohl das Blatt von Anfang an gefaltet aufbewahrt worden sein dürfte, weisen die Falze nur geringe Brüche auf. Als Königsurkunde ist das Stück mit einem repräsentativen, unter dem Text aufgedrückten Siegel beglaubigt worden, von dem Teile abgeplatzt sind. Auch dieses Schadensbild ist für Papierurkunden des 15. Jahrhunderts nicht untypisch.

Der genaue Zeitpunkt und die Umstände des 1890 festgestellten Verlustes der Urkunde sind nicht bekannt. Möglicherweise steht er in Zusammenhang mit dem 1888 erfolgten Umzug des damaligen Königlichen Hauptstaatsarchivs in das Albertinum auf der Brühlschen Terrasse. Hier befand sich das Hauptstaatsarchiv, bevor es 1912–1915 einen modernen Archivzweckbau in der Dresdner Neustadt erhielt. Im Albertinum befinden sich heute die Skulpturensammlung und die Galerie Neue Meister der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Peter Wiegand (28. November 2024). Sächsisches Staatsarchiv erhält bedeutende Urkunde zurück. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 10. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/12s7g


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