Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Die Urkunden des Klosters St. Marienthal – für die Öffentlichkeit bewahrt

Im Magazin eingelagerte Archivalien (Foto: Jürgen Lösel)

Eckhart Leisering und Peter Wiegand

Mit finanzieller Unterstützung der Ernst von Siemens Kunststiftung erwarb der Freistaat Sachsen Ende 2023 die historisch bedeutende Bibliothek des Klosters St. Marienthal bei Ostritz. Der Ankauf umfasste auch die wenigen noch erhaltenen Urkunden des Klosterarchivs. Diese befinden sich inzwischen im Sächsischen Staatsarchiv. Hier geben wir Ihnen einen Einblick in den Bestand.

Der Fall erregte internationales Aufsehen: Im Frühjahr 2022 wurde bekannt, dass der Konvent des Zisterzienserinnenklosters St. Marienthal, gelegen an der Lausitzer Neiße zwischen Zittau und Görlitz, wertvolle Handschriften aus seiner Bibliothek auf dem Kunstmarkt feilbot. Darunter befand sich auch der prachtvoll illuminierte „Marienthaler Psalter“ aus dem 13. Jahrhundert. Nach intensiven Verhandlungen mit der Äbtissin konnte der Freistaat Sachsen den Schatz für die Öffentlichkeit retten und die Zersplitterung eines kulturgeschichtlich hochrangigen Ensembles verhindern.

Erworben wurden nicht nur die mittelalterlichen Handschriften und etwa 2.700 alte Drucke, sondern auch der verbliebene Rest von 40 Urkunden des klösterlichen Urkundenarchivs. Letzteren übergab die SLUB im Frühjahr 2024 an das Hauptstaatsarchiv Dresden. Mit rund 52.000 Stück bewahrt dieses den größten geschlossenen Bestand mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Urkunden Sachsens. Darunter befinden sich die Hinterlassenschaften von über 50 Klöstern und Stiftskirchen des sächsisch-thüringischen Raums, die zumeist bereits in Folge der Reformation aufgehoben wurden.

Das Kloster St. Marienthal bei Ostritz

Blick in die Bibliothek des Klosters Marienthal (Foto: SLUB/Thomas Stern).

Neben dem 1248 gegründeten Kloster St. Marienstern in Panschwitz-Kuckau ist St. Marienthal das einzige Kloster im Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen, das seit dem Mittelalter ohne Unterbrechung besteht. Forscherinnen und Forscher können die Marienthaler Urkunden im Hauptstaatsarchiv Dresden nun zusammen mit anderen Klosterunterlagen benutzen. Damit bieten sich auch neue Möglichkeiten für vergleichende Untersuchungen. Mit dem Einzug in ein modernes Archivmagazin sind die Marienthaler Urkunden an einem Ort untergekommen, der beste konservatorische Bedingungen bietet. Das ist umso erfreulicher, als ihr Bestand in Folge des Zweiten Weltkriegs stark geschädigt worden ist. Vor rund 70 Jahren waren sie schon einmal im Staatsarchiv, wo man sie einer grundlegenden Restaurierung unterzogen hat.

Zur Geschichte des Bestands bis zum Zweiten Weltkrieg

Das Zisterzienserinnenkloster St. Marienthal bei Ostritz wurde 1234 von Kunigunde von Schwaben, der Ehefrau König Wenzels I. von Böhmen, gestiftet. Die böhmischen Kronländer Ober- und Niederlausitz wurden zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges 1620 von kursächsischen Truppen besetzt. Sie fielen 1635 mit dem Prager Frieden mit dem Kaiser endgültig an Kursachsen. Dabei wurden den dortigen Ständen ihre bisherigen Rechte einschließlich der Ausübung der katholischen Religion garantiert. Dies führte auch dazu, dass, anders als im übrigen Kursachsen, die Klöster in der Lausitz nicht säkularisiert wurden. Die beiden Zisterzienserinnenklöster St. Marienthal und St. Marienstern blieben somit erhalten.

Im Unterschied zu den anderen Klosterüberlieferungen im Sächsischen Staatsarchiv geht die Überlieferung von St. Marienthal weit über die Reformationszeit hinaus. Der übernommene Bestand reicht von der Gründung 1234 bis zum Jahre 1864.

Schwere Beschädigung des Bestands am Ende des Zweiten Weltkrieges und seine Restaurierung

Karl IV., Römischer König und König von Böhmen, bestätigt dem Kloster St. Marienthal Besitzungen in Reichenau (heute Bogatynia, Polen), die es unter seinem Vorgänger König Ottokar Premysl II. von Böhmen erworben hatte, Prag, 17. Mai 1352 (Quelle: SächsStA-D, 14033 Kloster St. Marienthal, Nr. 13).

Der um 1900 183 Stücke umfassende Urkundenbestand wurde gegen Ende des Zweiten Weltkriegs von den Ordensschwestern in Holzkisten unter dem Fußboden der Klostergewölbe vergraben. Nach Kriegsende versäumte man es zunächst, die Urkunden wieder auszugraben. Als dies endlich geschah, hatten die Dokumente durch Feuchtigkeit bereits gravierende Schäden erlitten. Die Stücke, die nur teilweise noch zu retten waren, wurden bis 1964 in der Zentralstelle für Archivalienrestaurierung in Dresden restauriert und anschließend an das Kloster zurückgegeben. Während in einigen Fällen der Textbestand der Urkunden weitgehend erhalten werden konnte, weisen die meisten Urkunden erhebliche Fehlstellen auf. Einige Stücke sind nur sehr fragmentarisch erhalten, wie die hier gezeigte Urkunde König Karls IV. von 1352.

Der erhaltene, nun vom Staatsarchiv übernommenen Bestand umfasst 40 Stücke, darunter 37 Originale und 3 Faksimiledrucke, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts von Urkunden angefertigt wurden. Wenige Urkunden, darunter ein Privileg Kaiser Karls IV. mit Goldbulle von 1357, befinden sich auch weiterhin im Kloster St. Marienthal.

Erschließung im Staatsarchiv

Als Depositum der SLUB bilden die Urkunden den Bestand 14033 Kloster St. Marienthal des Staatsarchivs. Für diesen konnte bereits im vergangenen Jahr ein Onlinefindmittel bereitgestellt werden. Ein wesentlicher Grund dafür war die Existenz einer wertvollen Vorarbeit. Der evangelische Pfarrer Richard Döhler (1865 – 1935) veröffentlichte 1902 im „Neuen Lausitzischen Magazin“ ausführliche Regesten aller damals vorhandenen Marienthaler Urkunden.

Unter einem Depositum versteht man einen Archivbestand, der in einem Archiv fachgerecht verwahrt wird („deponiert“), an dem das Archiv allerdings kein Eigentum besitzt. Zwischen dem Eigentümer und dem Archiv wird ein sogenannter Depositalvertrag geschlossen.

Dessen Texte konnten, wie in der Einleitung des Findmittels näher ausgeführt, als Grundlage der Erschließung weitgehend übernommen werden. Ergänzt wurden beispielsweise Angaben zum heutigen Erhaltungszustand der Urkunden. Überabeitet wurden die Orts- und Personennamen, die in eine einheitliche Schreibung in der heute üblichen Form gebracht wurden. Bei den Orten, die heute in Polen und Tschechien liegen, wurden auch die aktuellen polnischen bzw. tschechischen Namensformen in Klammern ergänzt. Die Digitalisierung der Urkunden ist bereits erfolgt, ihre Online-Stellung soll so bald wie möglich erfolgen.

Beispielaufnahme einer fachgerecht verpackten Urkunde (Foto: Swen Reichhold).

Inhalt des Bestands

Der Inhalt der Urkunden ist für Klosterbestände typisch. Die meisten Stücke haben Besitzungen des Klosters zum Gegenstand. In einem Teil dieser Urkunden, die Stiftungen zugunsten des Seelenheils bestimmter Personen oder Familien sind, geht es auch um die geistlichen Aufgaben des Klosters. Typisch sind auch die Schutzbriefe von Päpsten sowie kaiserlichen und königlichen Privilegien- und Besitzbestätigungen. Eine Besonderheit gegenüber anderen Klosterüberlieferungen im Sächsischen Staatsarchiv ist, dass die Könige von Böhmen als Urkundenaussteller eine erhebliche Rolle spielen. Schließlich war das Kloster die Stiftung einer Königin von Böhmen.

Einige ausgewählte Stücke aus dem Klosterbestand werden nachfolgend näher vorgestellt.

Für Anzeigen der Beispiele Pfeil aufklappen:

Beispiel 1:

Die Urkunde zeigt einen typischen Vorgang für ein mittelalterliches Kloster. Die Äbtissin beurkundet eine Stiftung zugunsten des Klosters. Sie sollte auf Lebenszeit zunächst zum Lebensunterhalt von zwei Nonnen dienen und nach deren Tod an das Siechenhaus des Klosters fallen. Stiftungen zugunsten von Klöstern wurden von Personen geistlichen und weltlichen Standes häufig vorgenommen. Grund war der damalige Glaube an die Wirksamkeit guter Werke zugunsten kirchlicher Institutionen für das Seelenheil der Stifter.

Die Marienthaler Äbtissin Kunigunde beurkundet eine Stiftung der Nonne Adelheidis von Kamenz, 26. Mai 1334 (Quelle: SächsStA-D, 14033 Kloster St. Marienthal, Nr. 11).

Beispiel 2:

Die Urkunde des Papstes Innozenz IV. von 1245 zeigt einen üblichen päpstlichen Eingriff zugunsten eines Klosters. Päpste, die selbst räumlich weit entfernt waren, beauftragten häufig in der Nähe befindliche Bischöfe oder Erzbischöfe mit der Durchsetzung der Rechte eines Klosters. Das Besondere an dieser Urkunde ist, dass sie nicht in Rom, sondern in Lyon ausgestellt wurde. Der Papst befand sich auf dem Konzil von Lyon, auf dem er Kaiser Friedrich II. aus der Dynastie der Staufer formell absetzte.

Papst Innozenz IV. beauftragt den Erzbischof von Magdeburg das Kloster St. Marienthal gegen die von jenem beklagten Rechtsverstöße zu schützen, Lyon, 6. Oktober 1245 (Quelle: SächsStA-D, 14033 Kloster St. Marienthal, Nr. 06).

Beispiel 3:

Die Urkunde König Wenzels I. von Böhmen aus dem Jahr 1242 veranschaulicht die enge Verbindung des Klosters mit den Königen von Böhmen, insbesondere mit der dort bis 1306 herrschenden Dynastie der Przemysliden. Diese Urkunde ist das einzige Stück aus dem Bestand, dass durch einen Zufall unbeschädigt erhalten geblieben ist. Sie wurde 1945 übersehen und nicht vergraben.

König Wenzel I. von Böhmen bestätigt Besitzerwerbungen in Jauernick und Behennsdorf (heute Wüstung, nö. Bernstadt), Saaz (heute Žatec, Tschechien), Juni 1242, einzige unbeschädigt erhalten gebliebene Urkunde des Bestands (Quelle: SächsStA-D, 14033 Kloster St. Marienthal, Nr. 04).

Beispiel 4:

Das Dokument von 1697 ist Teil eines Briefwechsels zwischen dem Abt Andreas Troyer des Klosters Plaß und der Marienthaler Äbtissin Martha Tanner. Die Äbtissin hatte sich bei diesem Abt darüber beschwert, dass sie August dem Starken ein hohes Darlehen von 30000 Reichstalern geben sollte. August benötigte damals viel Geld für die Wahl zum König von Polen. Die Äbtissin fürchtete, den Kredit nicht zurückzuerhalten. Troyer empfhielt in diesem Brief, den Kredit aus politischer Rücksichtnahme zumindest zur Hälfte zu gewähren. Er selbst habe Kaiser Leopold I. seit der türkischen Belagerung Wiens 1683 die Summe von 80000 Gulden vorgeschossen, und erhoffe davon keinen Kreuzer zurück.

Der Abt des Zisterzienserklosters Plaß scheibt als Ordensvisitator an die Äbtissin Kloster St. Marienthal und stimmt mit ihr das Verhalten zu einem von August dem Starken erbetenen hohen Darlehen ab, Plaß (heute Plasy, Tschechien), 22. Juli 1697 (Quelle: SächsStA-D, 14033 Kloster St. Marienthal, 14033, Nr. 34).

Veranstaltungshinweis

Eines der Stücke wird ab dem 28. Januar 2025 in der Ausstellung „Der verschlossene Garten“ gezeigt, in der die SLUB einen kleinen Ausschnitt des historischen Buchbestandes präsentiert.

Weiterführende Informationen:

Zur Überlieferungsgeschichte des Bestandes und zu dessen Schicksal seit dem Zweiten Weltkrieg enthält die folgende Publikation wichtige Informationen (deutsche Übersetzung der 1964 in tschechischer Sprache erfolgten Erstveröffentlichung):

Manfred Kobuch: Die Überlieferung der Urkunden des Klosters St. Marienthal, in: Meißnisch-sächsische Mittelalterstudien. Ausgewählte Schriften von Manfred Kobuch, Beucha 1921, S. 381 – 391.

Die Arbeit von Richard Doehler, Urkunden des Klosters St. Marienthal, in: Neues Lausitzisches Magazin, Bd. 78, 1902, S. 1-138, ist über die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden auch online verfügbar.

Das Onlinefindmittel zum Bestand 14033 Kloster St. Marienthal des Sächsischen Staatsarchivs ist hier zu finden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
SAXARCHIV (27. Januar 2025). Die Urkunden des Klosters St. Marienthal – für die Öffentlichkeit bewahrt. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 18. März 2025 von https://doi.org/10.58079/1364l


Das könnte dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.