Bergschadenkundliche Analysen: Quellen zur Risikoabschätzung für Bau- und Planungsvorhaben

Wer Grundstückseigentum erwirbt, möchte nicht reinfallen. Reinfallen etwa in einen Tagesbruch, der sich just auf dem Grundstück auftun könnte, auf dem man sein Eigenheim oder Gewerbe plant. Bergschadenkundliche Analysen, die im Bergarchiv Freiberg verwahrt werden, können vor unangenehmen Überraschungen schützen. Erfahren Sie hier, wie Sie diese Unterlagen nutzen können.
Was ist eine Bergschadenkundliche Analyse?
Hinter dem etwas sperrigen Begriff Bergschadenkundliche Analyse verbirgt sich eine Dokumentation der gesamten über- und untertägigen Situation in einem von Altbergbau beeinflussten Gebiet. Die Dokumentation enthält eine beschreibende Darstellung und eine Beurteilung der Sicherheit und Nutzbarkeit der Tagesoberfläche im untersuchten Gebiet.
Den rechtlichen und fachlichen Rahmen für die Anfertigung von Bergschadenkundlichen Analysen liefert vor allem die Anordnung über die Verwahrung unterirdischer bergbaulicher Anlagen (Verwahrungsanordnung) vom 19. Oktober 1971. Sie findet als fortgeltendes Recht der ehemaligen DDR weiterhin Anwendung. Die Anordnung war zugleich Grundlage für die Gründung von Bergsicherungseinrichtungen. Diese oder die Bergbaubetriebe selbst erstellten in Abstimmung mit den Bergbehörden Bergschadenkundliche Analysen. Heute übernehmen das zumeist Ingenieurbüros.
Bergschadenkundliche Analysen sind eine wichtige Grundlage für Baugrundbeurteilungen, für Bergsicherungs- und Sanierungsmaßnahmen, Wirtschaftsprognosen und Territorialplanungen. Zudem lässt sich mit ihrer Hilfe einschätzen, ob es möglicherweise Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit gibt.
Aufbau und Inhalt
Bergschadenkundliche Analysen folgen einem bestimmten Aufbau, der sich seit ihren Anfängen kaum verändert hat. Es gibt den Textteil – unterteilt in einen allgemeinen und einen speziellen Teil – und das Risswerk, also die zum Untersuchungsgebiet angefertigten kartografischen Darstellungen. Es müssen folgende Angaben1 enthalten sein:
- Angaben zu tagesnahen Grubenbauen und ihren räumlichen Verbindungen zur Tagesoberfläche
- Abbau- und Versatzverfahren
- geologischer, hydrogeologischer und geomechanischer Zustand der Lagerstätte sowie des Deckgebirges
- bereits durchgeführte Verwahrungsarbeiten
- weitere Grubenbaue und unterirdische Hohlräume, die sich im Einwirkungsbereich der stillzulegenden oder stillgelegten Grubenbaue befinden
- Nutzung und Bebauung der Tagesoberfläche
- bereits eingetretene Schäden und andere nachteilige Einwirkungen
- durchgeführte bergschadenkundliche Messungen
- künftig zu erwartende Schäden und andere nachteilige Einwirkungen

Bergschadenkundliche Analysen basieren auf sämtlichen archivalischen und aktuellen Text- und Rissunterlagen zu einem Berggebäude, die zum Zeitpunkt der Erstellung vorlagen. Sie sind damit eine Quelle mit hoher Informationsdichte. Das erspart die Arbeit, Informationen über früheren Bergbau einzeln zusammenzutragen.
Der Archivbestand 40073 Bergschadenkundliche Analysen
Der Bestand hat Sammlungscharakter. In ihm sind über siebzig Bergschadenkundliche Analysen unterschiedlichen Umfangs überliefert. Sie betreffen vorrangig das Gebiet des Freistaates Sachsen und sind zwischen 1969 und 2000 entstanden. Da Bergschadenkundliche Analysen in mehreren Exemplaren angefertigt werden, unterscheiden sich die im Bergarchiv verwahrten Analysen von den an anderer Stelle zwischenzeitlich ergänzten Bergschadenkundlichen Analysen..
Gerade zu Beginn einer Bau- oder Planungsmaßnahme ist eine Recherche in der Sammlung des Bergarchivs sinnvoll, um sich zunächst grundsätzlich über frühere Bergschäden zu informieren. Außerdem kann jeder auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses jederzeit zu den Öffnungszeiten des Bergarchivs die Unterlagen direkt und vollständig einsehen.
Eine Sammlung im archivischen Sinn besteht aus Einzelstücken verschiedener Provenienz (Herkunft). Sie wird ohne Berücksichtigung der Entstehungszusammenhänge und unter rein inhaltlichen Gesichtspunkten zusammengestellt. Häufig ergänzen Sammlungen die vorhandenen amtlichen Bestände.
Bei der archivarischen Bearbeitung des Bestandes wurde das Risswerk aus bestandserhalterischen und lagerungstechnischen Gründen jeweils vom Textteil getrennt. Der Textteil einer Bergschadenkundliche Analysen hat somit eine Archivaliensignatur, der Rissteil eine andere. Für die Benutzung können aber beide Teile problemlos zusammengeführt werden.

Bergschadenkundliche Analysen nutzen
In vier Schritten finden Sie zur Bergschadenkundlichen Analyse:
- Schauen Sie in der Bestandsgliederung, ob für Ihr Gebiet eine Bergschadenkundliche Analyse im Bergarchiv Freiberg vorliegt.
- Notieren Sie sich die Bestands- und Archivaliensignaturen.
- Teilen Sie uns Ihre Bestellung über das Bestellformular mit.
- Nehmen Sie im Lesesaal des Bergarchivs Freiberg Einsicht in die Unterlagen.
Nach dem 02.10.1990 entstandene Analysen unterliegen einer 30-jährigen Schutzfrist (§10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Sächsisches Archivgesetz). Per Schutzfristverkürzung kann dieser gesetzlichen Benutzungseinschränkung jedoch in den meisten Fällen Abhilfe verschafft werden.
Gut zu wissen: Bergschadenkundliche Analysen dokumentieren den Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Wer rechtsverbindlich den aktuellen Stand einer Schadstelle in Erfahrung bringen möchte, kontaktiert das Sächsische Oberbergamt. In Gebieten mit unterirdischen Hohlräumen erteilt es kostenpflichtig sogenannte bergbehördliche Mitteilungen über mögliche Gefahren und Einschränkungen der Nachfolgenutzung auf Grundlage der Sächsischen Hohlraumverordnung .
Hier geht’s zum Bestand 40073 Bergschadenkundliche Analysen.
Sie sind bei den Bergschadenkundlichen Analysen nicht fündig geworden? Nutzen Sie unsere Tipps zur Recherche nach Bergbauunterlagen, um sich über andere Quellen zum ehemaligen Bergbau zu informieren.
Zum Weiterlesen
- Meier, Günter: Bergschadenkundliche Analyse. Grundlagen – Stand – Inhalt – Risikobewertung, in: 15. Altbergbau-Kolloquium vom 5. bis 7. November 2015 in Leoben, hrsg. v. Günter Meier u. a., Nossen 2015, S. 57-99.
- Niemczyk, Oskar: Bergschadenkunde, Essen 1949.
- Sächsische Hohlraumverordnung vom 28. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 187).
- Sächsisches Oberbergamt
- Verwahrungsanordnung vom 19. Oktober 1971 (GBl. DDR 1971 II S. 621).
- Vergleiche § 6 Abs. 2 Verwahrungsanordnung. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Isabelle Kyas (17. März 2025). Bergschadenkundliche Analysen: Quellen zur Risikoabschätzung für Bau- und Planungsvorhaben. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 20. Mai 2025 von https://doi.org/10.58079/13ho9