Das pralle Leben: die Protokolle der Bergverwaltung

Protokollserien geben ihre Geheimnisse nur schwer preis. Wie man ihnen dennoch auf die Spur kommen kann, zeigen die Bergamtsprotokolle. Der Weg ist mühsam, aber lohnenswert.

Protokolle sind in Archiven eine oft vernachlässigte Quellengruppe. Nicht wegen ihres Inhalts – dort findet sich so ziemlich alles, was in einer Verwaltung behandelt wurde – , sondern wegen ihrer Zugänglichkeit. Entstanden sind diese Protokolle im Rahmen eines bestimmten Verwaltungstyps, der sogenannten Kollegialen Verwaltung, die in Deutschland vom 16. bis Mitte des 19. Jahrhunderts vorherrschend war. Erst nach dieser Zeit spricht man von der schriftlichen (oder aktenmäßigen) Verwaltung.
„Kollegial“ heißt dieser Verwaltungstyp deshalb, weil die leitenden Verwaltungsmitarbeiter zu festgelegten Zeiten (meist ein- bis zweimal pro Woche) beisammensaßen und gemeinschaftlich über alle Angelegenheiten, welche die Behörde betrafen, berieten. Diese Beratungen wurden protokolliert. In diesen Protokollen sind somit alle Angelegenheiten zu finden, mit der sich die Behörde befasste. Oft stehen die einzelnen Tagesordnungspunkte in der zeitlichen Abfolge, in der sie behandelt wurden, nicht selten ist auch die Diskussion vermerkt. Das macht sie zu einer historischen Quelle ersten Ranges.
Ein Lehrvideo zur Arbeit der kollegialen Verwaltung, erstellt von der Archivschule Marburg, gibt es hier.
Gestörte Überlieferung
Die Protokolle der erzgebirgischen Bergämter (also der Behörden, die sich mit dem Bergbau befassten) machen für einen Zeitraum von knapp 250 Jahren etwa 500 Bände aus, jeder mit mehreren hundert Seiten Umfang. In ihnen werden nicht nur Bergwerksangelegenheiten behandelt, sondern alles, was das Zusammenleben der Bergleute betraf. Bis 1868 gehörten Bergleute und Bergbeamte zum sogenannten „Bergstaat“ und unterstanden der Rechtsprechung der Bergverwaltung.

Leider gibt es in dieser Überlieferung des Bergarchivs Freiberg große Lücken. Als die erzgebirgischen Bergämter im Jahr 1868 nach der Verabschiedung des Allgemeinen Sächsischen Berggesetzes aufgelöst wurden, verbrachte man die Unterlagen der Bergämter in das Oberbergamt nach Freiberg. Dort wurde der Lagerplatz schnell knapp, so dass kurzerhand erhebliche Mengen an Akten vernichtet wurden, auch Bergamtsprotokolle. Die Überlieferung ist also gestört.
Der Weg zum Inhalt
Das wesentliche Problem ist dadurch jedoch nicht berührt: Wenn man auf der Suche nach einzelnen Inhalten ist und die handschriftlich geführten Bände nicht von vorne bis hinten durchlesen möchte, wird es sehr schwierig, zielsicher die entsprechenden Einträge schnell zu finden. Die archivische Titelbildung (der Kern der Erschließung) bezieht sich nämlich zunächst auf das Gesamtstück und nicht auf einzelne Einträge. Ein Aktentitel „Protokoll des Bergamts Freiberg, 1778 – 1780“ ist somit zwar durchaus korrekt, hilft aber bei der Recherche nicht weiter.

Auch die Zeitgenossen hatten in früheren Jahrhunderten dieses Problem, wenn sie auf ältere Protokollbände zurückgreifen mussten. Sie legten deshalb für jeden Protokollband ein Register an, das entweder direkt in das Register geheftet oder zu eigenen Registerbänden zusammengeheftet wurde. Allerdings sind diese Register nicht sonderlich zuverlässig und erfordern sehr viel Übung beim Lesen historischer Handschriften.
Das Niedersächsische Landesarchiv, das im Bergarchiv Clausthal noch umfangreichere und vollständigere Protokollserien an Bergamtsprotokollen als das Sächsische Staatsarchiv verwahrt, hat deshalb im Jahr 2019 ein Projekt zur Tiefenerschließung der Bergamtsprotokolle gestartet. Hier war es das Ziel, die Erschließungsangaben mit umfangreichen Enthält-Vermerken zu versehen [Link]. Die auf diesem Weg tief erschlossenen Harzer Bergamtsprotokolle können nun elektronisch durchsucht werden. Das ist in vergleichbarer Weise bei den sächsischen Bergamtsprotokolle so nicht möglich.
Nutzbar sind die Bergamtsprotokolle im Bergarchiv Freiberg aber trotzdem. Zunächst ist wichtig zu verstehen, dass sie zu verschiedenen Zeiten unterschiedlich bezeichnet wurden:
- Bergamtsprotokolle (vor 1771)
- Haushaltsprotokolle (1771– 1854/56)
- Sitzungsprotokolle (1854/56 – 1868).
Zeitgenössische Register

Im August 1771 erließ der sächsische Generalbergkommissar und Begründer der Bergakademie Freiberg Friedrich Anton von Heynitz, der später als Reformator des preußischen Bergwesens große Bedeutung erlangen sollte, eine Verordnung, nach welcher die Protokolle der Bergamtssitzungen immer nach demselben Prinzip geführt werden mussten. Dieses Prinzip hatte er vermutlich zuvor im Harz kennen gelernt und übertrug es nun auf die sächsische Bergverwaltung. Dazu zählte neben der namentlichen Nennung des anwesenden Kollegiums vor allem die Kennzeichnung der behandelten Themen in einer Betreffsnotiz neben dem eigentlichen Protokolleintrag.
Viele dieser Betreffsnotizen (aber nicht alle) wurden dann in einem separat geführten Register jahrgangsweise nachgewiesen. Mit diesem zeitgenössischen Hilfsmittel lassen sich viele der behandelten Themen direkt auffinden, auch ohne archivische Tiefenerschließung. Allerdings setzt dieser Zugang eine gewissen Übung voraus, Handschriften des 18. und 19. Jahrhunderts lesen zu können.
Es geht auch digital
Dafür aber sind einige der Protokolle bereits online einsehbar:
Weitere Protokolle werden folgen. Derzeit wird der gesamte Bestand 40010 Bergamt Freiberg nach und nach digitalisiert. Er enthält den größten zusammenhängenden Bestand an Protokollen im Bergarchiv Freiberg.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Peter Hoheisel (25. Juli 2022). Das pralle Leben: die Protokolle der Bergverwaltung. SAXARCHIV-Blog. Abgerufen am 10. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/tw3q